Am 26. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) das seit 2015 bestehende „Verbot der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. „Wir befürchten, dass Betroffene nun vermehrt die vermeintlich unkomplizierte Lösung suchen und das Urteil auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen könnte“, sind sich Ina Kasten-Kisling sowie Sylvie Blätgen, leitende Koordinatorinnen des Ambulanten Hospizdienstes mit Regina Lorenz, Leitung des Stationären Hospizes einig.
Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte in seinem Urteil auf die drohenden Gefahren hingewiesen, etwa dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte sowie (schwer) kranke Menschen etablieren könnte.
„Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit, dass ein Suizidwunsch Gründe hat. Zum Beispiel die Angst vor Schmerzen und schweren Symptomen, vor Einsamkeit und Apparatemedizin sowie die Befürchtung, auf Hilfe angewiesen zu sein und seinen An- und Zugehörigen zur Last zu fallen“, so die Koordinatorinnen. „Unsere Aufgabe ist es, diese Ängste wahrzunehmen und Alternativen aufzuzeigen.“ Denn: Noch immer ist zu wenig bekannt, dass Hospizarbeit und Palliativversorgung umfassende Möglichkeiten zur Unterstützung eines würdevollen, weitgehend beschwerdefreien, durchaus selbstbestimmten und eher am „natürlichen Ablauf“ ausgerichteten Sterbens bieten. Diese Möglichkeiten müssen in der Öffentlichkeit mehr Gehör finden und dafür stehen die Menschen „Am Roten Läppchen“ ein.
Hintergrund zur Hospizarbeit in Hamm
„Am Roten Läppchen“ ist man solidarisch mit den Menschen, deren Leben sich durch die Konfrontation mit Sterben und Tod verändert und die oft Angst und Hoffnungslosigkeit auslöst. Betroffene wie Angehörige suchen dann Beistand und Hilfen. Damit sie nicht alleine sind und ihnen jemand zur Seite steht, unterstützen der Ambulante Hospizdienst Hamm mit seinen rund einhundert ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen und das Acht-Betten-Hospiz schwerkranke Menschen und ihre Familien.
Hintergrundinformationen zum Deutschen Hospiztag und Welthospiztag
Der Deutsche Hospiztag und der Welthospiztag werden im Oktober begangen. Der Deutsche Hospiztag findet jedes Jahr am 14. Oktober statt, der Welthospiztag immer am zweiten Samstag im Oktober.
Der Welthospiztag 2020 fällt somit auf den 10. Oktober. Er steht unter dem Motto „Solidarität bis zuletzt.“ und nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im Februar 2020 das seit 2015 bestehende „Verbot der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für nichtig erklärt hatte.