Zustiften und vererben
Stiftung Hospiz Hamm
Wenn Sie die Hospizarbeit dauerhaft und auf unbegrenzte Zeit mit einer größeren Zuwendung unterstützen wollen, können Sie eine Zustiftung oder auch eine Erbschaft in Erwägung ziehen. Die Stiftung Hospiz Hamm ermöglicht dies für die Hospizarbeit "Am Roten Läppchen".
Die Stiftung Hospiz Hamm wurde im Jahr 2003 durch den Evangelischen Kirchenkreis Hamm ins Leben gerufen und mit einer Summe von 50.000 € ausgestattet. Die Hospizstiftung hat den Auftrag, das Hospiz "Am Roten Läppchen" in Hamm-Heessen wirtschaftlich zu unterstützen. Alle Erträge des jeweiligen Stiftungskapitals fließen der Christliches Hospiz Hamm gGmbH zu, damit diese die "Eigenmittel" für die laufenden Betriebskosten aufbringen kann.
Dies ist erforderlich, weil der Gesetzgeber bestimmt hat, dass in NRW die Kostenträger fünf Prozent vom Bedarfssatz der Stationären Hospize kürzen. Diese Summe und sonstige nichtgedeckte Kosten in Höhe von insgesamt mehr als 200.000 € im Jahr sind vom Träger des Hospizes über Spenden, Stiftungen und andere Finanzmittel zu finanzieren.
Die Aufsichtsgremien der Stiftung Hospiz Hamm sind ökumenisch besetzt.
Informationsfaltblatt Stiftung Hospiz Hamm zum Download
Falls Sie sich für konkrete Zahlen aus der Hammer Hospizwelt interessieren, finden Sie den jährlichen Geschäftsbericht hier.